Video über Elektroschrott für das Umweltministerium

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Was ist eigentlich Elektroschrott? Ausgediente Kühlschränke, Digitalkameras, Akkuschrauber und auch Blinkschuhe. Seit dem 15. August 2018 fallen alle elektrischen und elektronischen Geräte unter das deutsche Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).

Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten können bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, also bei kommunalen Wertstoffhöfen oder Schadstoffmobilem kostenlos abgegeben werden. Außerdem besteht unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, Altgeräte aus privaten Haushalten beim Händler zurückzugeben.

Neben vielen wertvollen Rohstoffen tummeln sich beispielsweise in Computern auch besonders gefährliche Materialien für Mensch und Umwelt. Zum Beispiel Blei auf den Platinen, Cadmium in der Bildröhre des Monitors, Quecksilber im LCD-Bildschirm, bromierte Flammschutzmittel in Kunststoffteilen oder PVC-Weichmacher in den Kabeln.

Seit dem Jahr 2016 gilt in der EU ein neues Sammelziel für Elektroschrott. So müssen ab dem Jahr 2016 45 Prozent und ab dem Jahr 2019 65 Prozent des Durchschnittsgewichts der in den drei Vorjahren in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte gesammelt werden. Deutschland hinkt diesem Ziel hinterher. Auch für das Recycling sowie die Verwertung von Elektroschrott gibt es klare EU-Ziele: Je nach Gerätekategorie betragen die Recyclingquoten 55 bis 80 Prozent und die Verwertungsquoten 75 bis 85 Prozent.

  • KUNDE: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg